Also ich habe die letzten Wochen, quatsch Monate mit warten, telefonieren, Kopfschütteln und Ärgern verbracht. Sowas passiert wenn unmotivierte Graukittel halbherzig ein Gutachten nach Paragraph 21 erstellt und dieses dann 5 Wochen in der Gängelungsbehörde geprüft wird bis auffällt das die Geräuschwerte nicht eingetragen wurden. Beim 2ten Gutachten wurde vergessen auf die Ausnahmefegelung wegen der seitlichen gelben Katzenaugen hinzuweisen was aber nach nur 3 Wochen bearbeitungszeit schon aufgefallen ist. Aber jetzt soll das 3te Gutachten den Vorschriften entsprechen. Ich glaubs erst wenn ich das Nummernschild dranschraube. Die freien Wochenenden, ich kann ja immer noch nicht fahren, habe ich mit Modellbau gefüllt.
Diese " Dienstleistung " hab ich bisher zweimal in Anspruch genommen , ohne Komplikationen . Wenn ich abenteuerlich ein Mopped umbaue , gibts die 21er Abnahme in Baden Würtenberg , weil da der Tüv noch Ahnung hat , anschliesend erfolgt die Erstzulassung in einen anderen Bundesland als in Hessen . Danach wird die Kiste auf mich zugeslassen . So umgeht man die Bündelungsbehörde .